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Verfahrenslotse
Der Verfahrenslotse nimmt im Wesentlichen zwei Aufgabengebiete wahr:
Zum einen unterstützt und begleitet er als unabhängige Stelle junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX.
Zum anderen unterstütz er den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.
Mithilfe des Verfahrenslotsen sollen die Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX überwunden und junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Familien entlastet werden.
Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos und umfasst u. a. die Bereiche der Antragstellung, Verfolgung und Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen, damit eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitestgehend ermöglicht wird.
Rechtsgrundlagen
- 10b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe –
- Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Voraussetzungen
Die Beratungsfunktion des Verfahrenslotsen richtet sich speziell an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung und ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.
Allerdings gilt die Beratung nicht als vollumfängliche Rechtsberatung. Die Familien tragen weiterhin die Verantwortung für das Vorgehen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Verfahrensablauf
Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zuständigkeit Sachbearbeiter/Kontaktperson:
Frau Rehfeldt
Tel: 02452 14-5166
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Verfahrenslotse nimmt im Wesentlichen zwei Aufgabengebiete wahr:
Zum einen unterstützt und begleitet er als unabhängige Stelle junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX.
Zum anderen unterstütz er den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.
Mithilfe des Verfahrenslotsen sollen die Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX überwunden und junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Familien entlastet werden.
Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos und umfasst u. a. die Bereiche der Antragstellung, Verfolgung und Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen, damit eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitestgehend ermöglicht wird.
- 10b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe –
- Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Die Beratungsfunktion des Verfahrenslotsen richtet sich speziell an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung und ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.
Allerdings gilt die Beratung nicht als vollumfängliche Rechtsberatung. Die Familien tragen weiterhin die Verantwortung für das Vorgehen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zuständigkeit Sachbearbeiter/Kontaktperson:
Frau Rehfeldt
Tel: 02452 14-5166
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1014570/show