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Ombudsstelle der Jugendhilfe für die Jugendämter im Kreis Heinsberg
Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. DIe Ombudsstelle der Jugendhilfe hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen.
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Voraussetzungen
Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist zuständig für die Jugendämter im Kreis Heinsberg:
- Stadt Erkelenz
- Stadt Geilenkirchen
- Kreis Heinsberg
- Stadt Heinsberg
- Stadt Hückelhoven
Zuständige Kontaktperson:
Frau Gotzen-Schmitz
Landwehr 17
41812 Erkelenz
Tel.: 02431-2874
E-Mail: h.gotzen-schmitz@t-online.de
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de