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 Ombudsstelle der Jugendhilfe für die Jugendämter im Kreis Heinsberg

Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. DIe Ombudsstelle der Jugendhilfe hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen.

Rechtsgrundlagen

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Voraussetzungen

Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist zuständig für die Jugendämter im Kreis Heinsberg:

  • Stadt Erkelenz
  • Stadt Geilenkirchen
  • Kreis Heinsberg
  • Stadt Heinsberg
  • Stadt Hückelhoven

 

Zuständige Kontaktperson:

Frau Hildegard Gotzen-Schmitz

Landwehr 17

41812 Erkelenz

Tel.: 02431-2874

E-Mail: h.gotzen-schmitz@t-online.de

Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Ombudsstelle der Jugendhilfe für die Jugendämter im Kreis Heinsberg

Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. DIe Ombudsstelle der Jugendhilfe hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen.

Beschwerde, Anregung, Beratung, Konflikt https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1014571/show
Jugendamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg