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 Auftrag zur Entfernung eines Trinkwasserhausanschlusses

Gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) und den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II) ist bei ständiger Stilllegung die Messeinrichtung zu entfernen und die Trinkwasserhausanschlussleitung von dem Trinkwasserversorgungsnetz zu trennen.

Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die vollständige und dauerhafte Entfernung eines Wasserhausanschlusses zu beauftragen.

Beachten Sie bitte, dass die Beauftragung nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Baustelle/Anschlussort/Objektlage im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heinsberg GmbH. Technische Machbarkeit, Prüfung durch Stadtwerke Heinsberg GmbH.

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antrag.

Kosten

Die Kosten der Wasserhausanschlussbeseitigung (Erdarbeiten & Demontagekosten) sind den Stadtwerken Heinsberg nach erfolgtem Aufwand zu erstatten.

Hinweise und Besonderheiten

Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.

Weitere Informationen

Nach Möglichkeit senden Sie bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten schriftlich an die u. a. Adresse .

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg

Verfahrensablauf

  1. Auftrag einreichen
  2. Rückmeldung/Kontaktaufnahme ggf. Angebot
  3. Ortstermin und Ausführung der beantragten Leistung

Zuständige Einrichtung

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Geiser:
Tel: 02452 14-8115
Frau Geiser:
Tel: 02452 14-8114