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Auftrag zur Entfernung eines Trinkwasserhausanschlusses
Gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) und den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II) ist bei ständiger Stilllegung die Messeinrichtung zu entfernen und die Trinkwasserhausanschlussleitung von dem Trinkwasserversorgungsnetz zu trennen.
Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die vollständige und dauerhafte Entfernung eines Wasserhausanschlusses zu beauftragen.
Beachten Sie bitte, dass die Beauftragung nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Baustelle/Anschlussort/Objektlage im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heinsberg GmbH. Technische Machbarkeit, Prüfung durch Stadtwerke Heinsberg GmbH.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag.
Kosten
Die Kosten der Wasserhausanschlussbeseitigung (Erdarbeiten & Demontagekosten) sind den Stadtwerken Heinsberg nach erfolgtem Aufwand zu erstatten.
Hinweise und Besonderheiten
Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.
Weitere Informationen
Nach Möglichkeit senden Sie bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten schriftlich an die u. a. Adresse .
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Verfahrensablauf
- Auftrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme ggf. Angebot
- Ortstermin und Ausführung der beantragten Leistung
Zuständige Einrichtung
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Waldfeuchter Straße 194
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die vollständige und dauerhafte Entfernung eines Wasserhausanschlusses zu beauftragen.
Beachten Sie bitte, dass die Beauftragung nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann.
Vollständig ausgefüllter Antrag.
Nach Möglichkeit senden Sie bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten schriftlich an die u. a. Adresse .
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Die Kosten der Wasserhausanschlussbeseitigung (Erdarbeiten & Demontagekosten) sind den Stadtwerken Heinsberg nach erfolgtem Aufwand zu erstatten.
Stilllegung Hausanschluss; Beendigung Wasserlieferung; Kündigung Wasserversorgung https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10280/showHerr
Stefan
Geiser
Frau
Marion
Geiser