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Inbetriebsetzung einer Trinkwasser-Kundenanlage
Der Inbetriebsetzungsantrag ist Voraussetzung für eine betriebsbereite Fertigstellung des Hausanschlusses. Es ist zeitnah zur Fertigstellung der Trinkwasserinstallation im Haus/Gebäude zu beantragen.
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem Vertrags-Installationsunternehmen ausfüllen und umgehend an die Stadtwerke Heinsberg GmbH zurücksenden.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II)
- TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk
Voraussetzungen
Die Trinkwasser-Kundenanlage wird/wurde nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk, hergestellt. Die Anlage wird/wurde an den Hausanschluss angeschlossen und in Betrieb gesetzt.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter und vom Installateur abgestempelter und unterschriebener Antrag.
Hinweise und Besonderheiten
Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.
Wir verlegen Wasserhausanschlüsse immer nach den vorgeschriebenen Normen und technischen Regelwerken.
Weitere Informationen
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte den Antrag im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Verfahrensablauf
- Auftrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme
- Abnahme und Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage
Downloads
Zuständige Einrichtung
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Inbetriebsetzungsantrag ist Voraussetzung für eine betriebsbereite Fertigstellung des Hausanschlusses. Es ist zeitnah zur Fertigstellung der Trinkwasserinstallation im Haus/Gebäude zu beantragen.
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem Vertrags-Installationsunternehmen ausfüllen und umgehend an die Stadtwerke Heinsberg GmbH zurücksenden.
- Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II)
- TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk
Vollständig ausgefüllter und vom Installateur abgestempelter und unterschriebener Antrag.
Die Trinkwasser-Kundenanlage wird/wurde nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk, hergestellt. Die Anlage wird/wurde an den Hausanschluss angeschlossen und in Betrieb gesetzt.
- Auftrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme
- Abnahme und Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte den Antrag im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.
Wir verlegen Wasserhausanschlüsse immer nach den vorgeschriebenen Normen und technischen Regelwerken.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10281/showWir sind als Eigengesellschaft der Stadt Heinsberg für die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung und die Wasserversorgung im Stadtgebiet Heinsberg, den Bäder- und Blockheizkraftwerksbetrieb sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zuständig. Hierzu werden ca. 290 km Wasserversorgungsleitungen verschiedener Dimensionen sowie ca. 14.500 Hausanschlüsse, ein Hallenbad sowie 3 Blockheizkraftwerke betrieben.
Organe der Stadtwerke Heinsberg
- Die Gesellschafterversammlung
- Der Aufsichtsrat
Vorsitzender: Bürgermeister Kai Louis
- Geschäftsführer:
Jens Holthausen B.A.