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Anmeldung zur Trinkwasserversorgung
Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die Herstellung, Erweiterung und die Änderung eines Wasserhausanschlusses zu beantragen.
Die Herstellung, Erweiterung bzw. Änderung eines Hausanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung muss rechtzeitig und schriftlich vor Baubeginn beantragt werden.
- Der Wasserhausanschluss stellt die Verbindung zwischen dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Heinsberg GmbH und Ihrer privaten Hausinstallation her. Übergabepunkt ist hierbei das Absperrventil hinter dem Wasserzähler. Für die Verlegung und Änderung der Hausanschlussleitungen im Stadtgebiet Heinsberg ist die Stadtwerke Heinsberg GmbH zuständig.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- entsprechende bauliche Bedingungen: freie Leitungstrasse, abschließbarer Anschlussraum
- evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen
- Einverständnis des Grundstückseigentümers (falls Sie nicht der Eigentümer sind)
- eventuell benötigte verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Hausanschlussleitungen müssen dauerhaft frei zugänglich sein, dürfen nicht überbaut oder mit tief wurzelnden Pflanzen versehen werden.
Unterlagen
- Amtlicher Lageplan (1:500) Ihres Grundstücks (erhältlich beim Im Katasteramt Kreis/Stadt "Auszug aus dem Liegenschaftskataster")
- Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen (erhätlich bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma)
- Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums mit Angabe zur gewünschten Einführung der Wasseranschlussleitung (erhätlich bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma)
- Sollten bei älteren Gebäudebestand keine amtlichen oder neueren Planunterlagen vorliegen, so reichen auch unmaßstäbliche Pläne, Skizzen o.g..
Kosten
Nach Einheitssätzen bzw. nach Aufwand.
Siehe auch: Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II)
Hinweise und Besonderheiten
Alle DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke verlangen, dass Hauseinführungen gas- und wasserdicht sind, damit weder Feuchtigkeit noch Schleichgase über die Einführung der Versorgungleitungen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation usw. oder Abwasserrohre in das Gebäude dringen können.
Wir als Versorgungsunternehmen setzen den Einbau den nach DVGW VP 601 geprüfter und zugelassener Gebäudeeinführungssysteme (Mehrspartenhauseinführungen) voraus. Die Stadtwerke Heinsberg GmbH lehnen sowohl nicht zertifizierte Hauseinführungen als auch ungeprüfte Baustellenlösungen mit KG-Rohren ab.
Wir setzen voraus, dass sich Planer und Bauausführende auf den heutig geltenden Stand der Technik einstellen und bitten den bereits bei der Planung zu berücksichtigen und anzuwenden.
Weitere Informationen
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten auch gerne per Post an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Verfahrensablauf
- Antrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme ggf. Angebot
- Ortstermin und Terminierung zur Ausführung der beantragten Leistung
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Zuständige Einrichtung
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die Herstellung, Erweiterung und die Änderung eines Wasserhausanschlusses zu beantragen.
Die Herstellung, Erweiterung bzw. Änderung eines Hausanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung muss rechtzeitig und schriftlich vor Baubeginn beantragt werden.
- Der Wasserhausanschluss stellt die Verbindung zwischen dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Heinsberg GmbH und Ihrer privaten Hausinstallation her. Übergabepunkt ist hierbei das Absperrventil hinter dem Wasserzähler. Für die Verlegung und Änderung der Hausanschlussleitungen im Stadtgebiet Heinsberg ist die Stadtwerke Heinsberg GmbH zuständig.
- Amtlicher Lageplan (1:500) Ihres Grundstücks (erhältlich beim Im Katasteramt Kreis/Stadt "Auszug aus dem Liegenschaftskataster")
- Lageplan des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen (erhätlich bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma)
- Grundrissplan Ihres Hauses mit Einzeichnung des Hausanschlussraums mit Angabe zur gewünschten Einführung der Wasseranschlussleitung (erhätlich bei Ihrem Architekten bzw. Ihrer Baufirma)
- Sollten bei älteren Gebäudebestand keine amtlichen oder neueren Planunterlagen vorliegen, so reichen auch unmaßstäbliche Pläne, Skizzen o.g..
- entsprechende bauliche Bedingungen: freie Leitungstrasse, abschließbarer Anschlussraum
- evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen
- Einverständnis des Grundstückseigentümers (falls Sie nicht der Eigentümer sind)
- eventuell benötigte verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Hausanschlussleitungen müssen dauerhaft frei zugänglich sein, dürfen nicht überbaut oder mit tief wurzelnden Pflanzen versehen werden.
- Antrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme ggf. Angebot
- Ortstermin und Terminierung zur Ausführung der beantragten Leistung
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten auch gerne per Post an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Alle DIN-Normen, Richtlinien und Regelwerke verlangen, dass Hauseinführungen gas- und wasserdicht sind, damit weder Feuchtigkeit noch Schleichgase über die Einführung der Versorgungleitungen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation usw. oder Abwasserrohre in das Gebäude dringen können.
Wir als Versorgungsunternehmen setzen den Einbau den nach DVGW VP 601 geprüfter und zugelassener Gebäudeeinführungssysteme (Mehrspartenhauseinführungen) voraus. Die Stadtwerke Heinsberg GmbH lehnen sowohl nicht zertifizierte Hauseinführungen als auch ungeprüfte Baustellenlösungen mit KG-Rohren ab.
Wir setzen voraus, dass sich Planer und Bauausführende auf den heutig geltenden Stand der Technik einstellen und bitten den bereits bei der Planung zu berücksichtigen und anzuwenden.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10282/showWir sind als Eigengesellschaft der Stadt Heinsberg für die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung und die Wasserversorgung im Stadtgebiet Heinsberg, den Bäder- und Blockheizkraftwerksbetrieb sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zuständig. Hierzu werden ca. 290 km Wasserversorgungsleitungen verschiedener Dimensionen sowie ca. 14.500 Hausanschlüsse, ein Hallenbad sowie 3 Blockheizkraftwerke betrieben.
Organe der Stadtwerke Heinsberg
- Die Gesellschafterversammlung
- Der Aufsichtsrat
Vorsitzender: Bürgermeister Kai Louis
- Geschäftsführer:
Jens Holthausen B.A.