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Standrohrausleihung
Es besteht die Möglichkeit, für besondere Zwecke bei Anerkennung des Bedarfs bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten zu entleihen.
Rechtsgrundlagen
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV vom 20. Juni 1980, BGBl.I 1980, S. 750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.01.2013 (BGBl. I. S. 91)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausleihung eines Standrohres ist die Hinterlegung einer Sicherheitssumme /Kaution über 400,00 €. Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks oder per Vorabüberweisung erfolgen.
Unterlagen
Nachweis über die Zahlung einer Sicherheitskaution
Kosten
- Grundgebühr: 25,00 €
- Standrohrmiete: 30,00 € je angefangenen Kalendermonat
- Verbrauchsgebühr: 1,11 € pro cbm Wasser
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
Hinweise und Besonderheiten
Wird das Standrohr zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken verwendet, so darf die Bewässerung/Beregnung nur in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:30 Uhr erfolgen.
Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH durch Einziehen des Standrohres unterbunden werden.
Weitere Informationen
Das Standrohr ist zur Überprüfung und Ablesung des Zählers bis zum 15.12. jeden Jahres bei den Stadtwerken vorzuführen. Zählerstillstand oder Beschädigungen sind den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Entleihers.
Ebenfalls ist der Verlust des Standrohres den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen. Das verlorengegangene Standrohr wird dem Entleiher in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
- Hinterlegung eines Sicherheitsbetrages über 400,00 € (Scheck, Überweisung, EC-Zahlung Stadtkasse)
- Abholung des Standrohres (mit Nachweis über die Zahlung der Sicherheitskaution) am Betriebsgebäude der Stadtwerke Heinsberg GmbH, Borsigstr. 16 a, Heinsberg
Zuständige Einrichtung
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Waldfeuchter Straße 194
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Es besteht die Möglichkeit, für besondere Zwecke bei Anerkennung des Bedarfs bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten zu entleihen.
Nachweis über die Zahlung einer Sicherheitskaution
Das Standrohr ist zur Überprüfung und Ablesung des Zählers bis zum 15.12. jeden Jahres bei den Stadtwerken vorzuführen. Zählerstillstand oder Beschädigungen sind den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Entleihers.
Ebenfalls ist der Verlust des Standrohres den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen. Das verlorengegangene Standrohr wird dem Entleiher in Rechnung gestellt.
- Grundgebühr: 25,00 €
- Standrohrmiete: 30,00 € je angefangenen Kalendermonat
- Verbrauchsgebühr: 1,11 € pro cbm Wasser
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10283/showHerr
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