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 Entsorgungsgemeinschaft

Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters

Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.

Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.

Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden. 

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Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: abfall@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Alina Fratz:
Tel: 02452 14-6031
Herr Ralf Schranz:
Tel: 02452 14-6032
Entsorgungsgemeinschaft

Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.

Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.

Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden. 

Restabfallbehälter https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10286/show
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Alina

Fratz

601

02452 14-6031

Herr

Ralf

Schranz

601

02452 14-6032