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 Planungsrechtliche Auskunft

Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Stadt Heinsberg hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

Die Auskunft kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück).

Darüber hinaus können Sie sich auf den Seiten der Stadtplanung in Heinsberg unter www.o-sp.de/heinsberg selbst informieren.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Manuela Heß:
Tel: 02452 14-6014
Herr Andreas van Vliet:
Tel: 02452 14-6011
Herr Michael Houben:
Tel: 02452 14-6012
Planungsrechtliche Auskunft

Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Stadt Heinsberg hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

Die Auskunft kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück).

Darüber hinaus können Sie sich auf den Seiten der Stadtplanung in Heinsberg unter www.o-sp.de/heinsberg selbst informieren.

Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, Baugebiet, Gewerbegebiet, Bauland, Ackerland https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10289/show
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Stadtplanung-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Manuela

Heß

610

02452 14-6014

Herr

Andreas

van Vliet

609

02452 14-6011

Herr

Michael

Houben

604

02452 14-6012