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 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.

Rechtsgrundlagen

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Zuständige Einrichtung

Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: asd@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dohmen:
Tel: 02452 14-5158
Frau Schoenmakers-Houben:
Tel: 02452 14-5124
Frau Jans:
Tel: 02452 14-5160
Frau Becker:
Tel: 02452 14-5144
Frau Wilms:
Tel: 02452 14-5163