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 Steueridentifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in der Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.

Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.

Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.

Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.

Wenn Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer dann nochmals mit.

Alternativ können Sie über die nebenstehende Online-Dienstleistung Ihre Steuer-ID auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Heinsberg in Erfahrung bringen.

Unterlagen

Personalausweis oder des Reisepass

Kosten

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heike Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Anne Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Nadja Rießen:
Tel: 02452 14-3046
Frau Kathrin Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Thorsten Pelzer:
Tel: 02452 14-3041
Steueridentifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in der Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.

Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.

Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.

Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.

Wenn Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer nicht (mehr) haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Das Bundeszentralamt teilt Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer dann nochmals mit.

Alternativ können Sie über die nebenstehende Online-Dienstleistung Ihre Steuer-ID auch beim Einwohnermeldeamt der Stadt Heinsberg in Erfahrung bringen.

Personalausweis oder des Reisepass

gebührenfrei

Steuer-ID, SteuerID, Steueridentifikationsnummer https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12567/show
Einwohnermeldeamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Heike

Reetz

101

02452 14-3042

Frau

Anne

Backes

101

02452 14-3044

Frau

Nadja

Rießen

101

02452 14-3046

Frau

Kathrin

Beckers

101

02452 14-3043

Herr

Thorsten

Pelzer

101

02452 14-3041