Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.

BIS: Suche und Detail

 Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin." (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW ist dieser Verfassungsauftrag eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung,
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch,
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen  und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen,
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen und Männer.

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich im Rathaus, Zimmer 217. Die Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung.

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Gemeindeordnung NRW (GO)
  • Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG)

Weitere Informationen

Interessante Externe Links:

  • www.mkjfgi.nrw: die Homepage des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration bietet einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote

  • www.bmfsfj.de: die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereit

Downloads

Zuständige Einrichtung

Gleichstellungsbeauftragte
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marika Schroeder:
Tel: 02452 14-1411
Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin." (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW ist dieser Verfassungsauftrag eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung,
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch,
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen  und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen,
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen und Männer.

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich im Rathaus, Zimmer 217. Die Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung.

Interessante Externe Links:

  • www.mkjfgi.nrw: die Homepage des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration bietet einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote

  • www.bmfsfj.de: die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereit
Gleichstellung, Chancengleichheit, Gleichberechtigung, Frauenberatung https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13530/show
Gleichstellungsbeauftragte
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Marika

Schroeder

217

02452 14-1411