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Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine / Важлива інформація для Українців, які змушені були покинути Україну, у зв’язку з Війною
Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf wichtige Fragen und Ansprechpartner*innen zusammengestellt:
INFORMATIONEN UND LAUFZETTEL IN UKRAINISCHER SPRACHE FINDEN SIE UNTER DER RUBRIK
DOWNLOADS
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und benötigen Hilfe?
Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Diensstelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail erforderlich.
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf:
Frau Franken: 02452/ 14-5016
Frau Schöne: 02452/ 14-5015
Frau Kremers: 02452/ 14-5011
Per Mail: sozialamt@heinsberg.de
Gibt es medizinische Unterstützung für die Geflüchteten?
Es besteht die Möglichkeit, Krankenbehandlungsscheine für akute Krankheits- und Schmerzzustände auszustellen. Bitte wenden Sie sich hierfür ebenfalls an das Sozialamt der Stadt Heinsberg. Wir bitten darum, den Namen des behandelnden Arztes bereit zu halten.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit:
Den Laufzettel finden Sie rechts unter der Rubrik Downloads.
Dienststelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Rathaus Heinsberg
Apfelstraße 60
-Sozialamt- 5. Etage Zimmer 507
52525 Heinsberg
Sie benötigen eine Unterkunft?
Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an Herrn Bordewin, Herrn Wellens oder Herrn Hussein (Rechts- und Ordnungsamt, Stadt Heinsberg).
Herr Bordewin: 02452/ 14-3011
Herr Wellens: 02452/ 14-3012
Herr Khalil-Ahmad Hussein: 02452/ 14-3029
Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt?
Bitte wenden Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen direkt an das Ausländeramt des Kreises Heinsberg.
Kreis Heinsberg
-Ausländeramt-
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
02452/ 13-0
Per Mail: abh@kreis-heinsberg.de
Downloads
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
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Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und benötigen Hilfe?
Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Diensstelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail erforderlich.
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf:
Frau Franken: 02452/ 14-5016
Frau Schöne: 02452/ 14-5015
Frau Kremers: 02452/ 14-5011
Per Mail: sozialamt@heinsberg.de
Gibt es medizinische Unterstützung für die Geflüchteten?
Es besteht die Möglichkeit, Krankenbehandlungsscheine für akute Krankheits- und Schmerzzustände auszustellen. Bitte wenden Sie sich hierfür ebenfalls an das Sozialamt der Stadt Heinsberg. Wir bitten darum, den Namen des behandelnden Arztes bereit zu halten.
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit:
Den Laufzettel finden Sie rechts unter der Rubrik Downloads.
Dienststelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Rathaus Heinsberg
Apfelstraße 60
-Sozialamt- 5. Etage Zimmer 507
52525 Heinsberg
Sie benötigen eine Unterkunft?
Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an Herrn Bordewin, Herrn Wellens oder Herrn Hussein (Rechts- und Ordnungsamt, Stadt Heinsberg).
Herr Bordewin: 02452/ 14-3011
Herr Wellens: 02452/ 14-3012
Herr Khalil-Ahmad Hussein: 02452/ 14-3029
Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt?
Bitte wenden Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen direkt an das Ausländeramt des Kreises Heinsberg.
Kreis Heinsberg
-Ausländeramt-
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
02452/ 13-0
Per Mail: abh@kreis-heinsberg.de
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/204795/show