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 Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Silvia Kremers:
Tel: 02452 14-5011
Frau Jutta Franken:
Tel: 02452 14-5016
Frau Pia Schöne:
Tel: 02452 14-5015
Frau Julia ten Bosch:
Tel: 02452 14-5018
Frau Eugenia Schneider:
Tel: 02452 14-5019
Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Asyl, Krankenhilfe, Sozialhilfe, BuT, Flüchtling, Migranten, Migration, AsylbLG https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6930/show
Sozialamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Silvia

Kremers

502

02452 14-5011

Frau

Jutta

Franken

503

02452 14-5016

Frau

Pia

Schöne

503

02452 14-5015

Frau

Julia

ten Bosch

504

02452 14-5018

Frau

Eugenia

Schneider

504

02452 14-5019