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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten:

  • Frau Goertz (Buchstaben: A – G)
  • Frau Peters (Buchstaben: H – J und P)
  • Frau Memenga (Buchstaben K - O)
  • Herr Preußker (Buchstaben: Q – Z)

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Goertz:
Tel: 02452 14-5012
Frau Peters:
Tel: 02452 14-5014
Frau Memenga:
Tel: 02452 14-5017
Herr Preußker:
Tel: 02452 14-5013