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 Rentenversicherungsangelegenheiten

Die Versicherungsstelle der Stadt Heinsberg unterstützt bei:
  • Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,
  • Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung,
  • Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation,
  • Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten,
  • Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Verbindliche Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.

Anträge auf Altersrenten sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.

Beispiel:
voraussichtlicher Altersrentenbeginn: 01.08.2024
Rentenantragstellung möglichst nicht vor dem: 01.05.2024

Um den Antragsteller-/innen längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Weil die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden.
Die aufgenommenen Anträge leitet die Versicherungsstelle zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Nützliche Links in Rentenversicherungsangelegenheiten

 

Hinweise und Besonderheiten

Abweichende Öffnungszeiten

  • montags, mittwochs bis freitags 08.00  - 12.30 Uhr
  • montags 14.00  - 17.00 Uhr

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Sozialamt - Versicherungsstelle
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ingo.franken@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Ingo Franken:
Tel: 02452 14-5020
Rentenversicherungsangelegenheiten
Die Versicherungsstelle der Stadt Heinsberg unterstützt bei:
  • Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,
  • Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung,
  • Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation,
  • Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten,
  • Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Verbindliche Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.

Anträge auf Altersrenten sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.

Beispiel:
voraussichtlicher Altersrentenbeginn: 01.08.2024
Rentenantragstellung möglichst nicht vor dem: 01.05.2024

Um den Antragsteller-/innen längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Weil die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden.
Die aufgenommenen Anträge leitet die Versicherungsstelle zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Nützliche Links in Rentenversicherungsangelegenheiten

 

Altersrente, Alterssicherung, Altersversicherung, Altersversorgung, Anrechnungszeiten, Beitragserstattung, Beitragszahlung, Beitragszeiten, Berücksichtigungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrente, erwerbsunfähig, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, freiwillige Beitragszahlung, Halbwaisenrente, Hinterbliebenenrente, Kindererziehungszeiten, Kinderrehabilitation, Klärung des Versicherungskontos, Kontenklärung, Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe, Regelaltersrente, Reha, Rehabilitation, Rente, Renten, Rentenamt, Rentenstelle, Rentenversicherung, Rentenversicherungsangelegenheiten, Teilhabe, Versichertenrente, Versicherung, Versicherungsamt, Versicherungsangelegenheiten, Versicherungskonto, Versicherungsstelle, Vollwaisenrente, Waisenrente, Witwenrente, Witwerrente https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7135/show
Sozialamt - Versicherungsstelle
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Ingo

Franken

506

02452 14-5020