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 Seniorenveranstaltungen

Die Stadt Heinsberg fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen.

Voraussetzungen:

  • der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und im Stadtgebiet Heinsberg wohnen,
  • die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
  • die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Stadtverwaltung Heinsberg zu richten.

 

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Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Pia Schöne:
Tel: 02452 14-5015
Seniorenveranstaltungen

Die Stadt Heinsberg fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen.

Voraussetzungen:

  • der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und im Stadtgebiet Heinsberg wohnen,
  • die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
  • die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Stadtverwaltung Heinsberg zu richten.

 

Zuschüsse, Zuschuss, Altenveranstaltungen, Senioren https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7137/show
Sozialamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Pia

Schöne

503

02452 14-5015