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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten:
- Frau Dagmar von der Ruhren (Buchstaben: A – F)
- Frau Helen Coenen (Buchstaben: G – Kn)
- Frau Julie-Anne Beutler (Buchstaben Ko - Q)
- Herr Marcel Frösch (Buchstaben: R – Z)
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt - Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: wohngeldstelle@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.
Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Zuschuss, Sozialhilfe, Wohlgeldrechner, Wohnungswesen, WoG, WoGG, Wohngeldgesetz https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7139/show
Frau
Dagmar
von der Ruhren
522
Frau
Helen
Coenen
520
Frau
Julie-Anne
Beutler
520
Herr
Marcel
Frösch
519
Frau
Jana
Pereira
521