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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.

Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten:

  • Frau von der Ruhren (Buchstaben: A - C)
  • Frau Pereira (Buchstaben: D - E)
  • Frau Coenen (Buchstaben: F - H, J, Q, R)
  • Frau Beutler (Buchstaben I, K - P, U, X - Z)
  • Frau Jansen (Buchstaben: S, T, V, W)

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Sozialamt - Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: wohngeldstelle@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau von der Ruhren:
Tel: 02452 14-5032
Frau Pereira:
Tel: 02452 14-5033
Frau Coenen:
Tel: 02452 14-5035
Frau Beutler:
Tel: 02452 14-5036
Frau Jansen:
Tel: 02452 14-5034