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 Eigentümerwechsel (Grundbesitzabgaben)

Hinweis zum Eigentumswechsel:

1. Hinsichtlich der Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Müllgebühren und Straßenreinigungsgebühren:
Die Gebührenpflicht des neuen Eigentümers beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher der Mitteilung über den Eigentümerwechsel folgt.

2. Hinsichtlich der Grundsteuer:
Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Objekts auf den neuen Eigentümer ist die Bewertungsstelle des Finanzamts Geilenkirchen. Die Zurechnung erfolgt zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der Verkäufer bleibt damit gesetzlich auch für den Zeitraum zwischen Eigentumswechsel und dem 31.12. des Verkaufsjahres grundsteuerpflichtig.

Eigentümerwechsel (Grundbesitzabgaben)

Hinweis zum Eigentumswechsel:

1. Hinsichtlich der Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Müllgebühren und Straßenreinigungsgebühren:
Die Gebührenpflicht des neuen Eigentümers beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher der Mitteilung über den Eigentümerwechsel folgt.

2. Hinsichtlich der Grundsteuer:
Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Objekts auf den neuen Eigentümer ist die Bewertungsstelle des Finanzamts Geilenkirchen. Die Zurechnung erfolgt zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der Verkäufer bleibt damit gesetzlich auch für den Zeitraum zwischen Eigentumswechsel und dem 31.12. des Verkaufsjahres grundsteuerpflichtig.

Hausverkauf, Übertragung, Umschreibung, Gebührenabrechnung https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7342/show
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Christoph

Honold

303

02452 14-2022

Frau

Stephanie

Robertz

303

02452 14-2021
Amt für Finanzen und Beteiligungen -Steueramt-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Christoph

Honold

303

02452 14-2022

Frau

Stephanie

Robertz

303

02452 14-2021