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 Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung können bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Die Mengen sind durch geeichte Gartenwasserzähler zu ermitteln. Die Eichung muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist dieser Gartenwasserzähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen

Beispiel: Eichjahr 2024 – Ablauf der Eichung: 31.12.2030

Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, nachdem der Vordruck mit Angabe von Zählerstand und Zählernummer sowie aussagefähigen Fotos auf dem das Umfeld der Zapfstelle (inklusive des Bodenbereiches) sowie Zählerstand und -nummer deutlich zu erkennen sind, vorliegen. Die Konformitätserklärung des Herstellers wird ebenfalls als Foto benötigt.  Diese Vorgehensweise ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig. Es erfolgt keine Abnahme durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Es muss sichergestellt sein, dass das entnommene Wasser im Erdreich versickert. Es darf also kein Zufluss zum Abfluss/Kanal wie z.B. ein Waschbecken unter dem Zähler vorhanden sein.

Fristen

Der Einbau eines Gartenwasserzählers zur Gartenbewässerung muss bei der Stadt Heinsberg angezeigt werden.

Kosten

Kosten entstehen lediglich für den Erwerb des Gartenwasserzählers.

Hinweise und Besonderheiten

Ein Gartenwasserzähler ist für 6 Jahre geeicht und muss nach Ablauf der Eichfrist erneuert werden.

Verfahrensablauf

Einbau eines Gartenwasserzählers:

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH. Der Eigentümer ist für die Montage selbst verantwortlich.
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
  • Nach dem Einbau des Gartenwasserzählers bzw. Austausch eines veralteten bzw. defekten Gartenwasserzählers ist dies umgehend mitzuteilen. Dies ist möglich über das Serviceportal oder den entsprechenden Vordruck mit den geforderten Anlagen. Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus. Der Vordruck kann bei Bedarf im Rathaus der Stadt Heinsberg abgeholt werden.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lea Kremers:
Tel: 02452 14-6021
Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung können bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.

Die Mengen sind durch geeichte Gartenwasserzähler zu ermitteln. Die Eichung muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist dieser Gartenwasserzähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen

Beispiel: Eichjahr 2024 – Ablauf der Eichung: 31.12.2030

Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, nachdem der Vordruck mit Angabe von Zählerstand und Zählernummer sowie aussagefähigen Fotos auf dem das Umfeld der Zapfstelle (inklusive des Bodenbereiches) sowie Zählerstand und -nummer deutlich zu erkennen sind, vorliegen. Die Konformitätserklärung des Herstellers wird ebenfalls als Foto benötigt.  Diese Vorgehensweise ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig. Es erfolgt keine Abnahme durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH.

Kosten entstehen lediglich für den Erwerb des Gartenwasserzählers.

Wasser, Zwischenzähler, Abwasser, Kanalgebühren, Kanal, Gebühren, Garten, Zähler, Bewässerung https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7343/show
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Beitragswesen-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Lea

Kremers

606

02452 14-6021

Frau

Marion

Mogk-Paulußen

608

02452 14-6023