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 Denkmalschutz

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)

Kosten

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

Weitere Informationen

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

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Zuständige Einrichtung

Schul-, Kultur- und Sportamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: schul-kultur-sportamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Houben:
Tel: 02452 14-4010