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Denkmalschutz
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Kosten
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Weitere Informationen
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
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Zuständige Einrichtung
Schul-, Kultur- und Sportamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: schul-kultur-sportamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7348/show