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 Heimatpreis der Stadt Heinsberg

Wie bereits in den vergangenen fünf Jahren verleiht die Stadt Heinsberg erneut den Heimatpreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Initiativen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfahlen fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von Heimatpreisen durch die Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Damit wird das herausragende Engagement in den Städten, Kreisen und Gemeinden in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Getreu dem Ziel, Heimat wächst von unten, befähigt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, das lokale Engagement von zigtausend ehrenamtlich Tätigen zu würdigen.

Mit der Entscheidung, den Heimatpreis zu verleihen, wurden vom Rat der Stadt Heinsberg folgende Preiskriterien definiert:

  • Beitrag zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes der Stadt Heinsberg.
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung, dass die Stadt Heinsberg eine Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger sein, bleiben und werden kann.
  • Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Heinsberg.
  • Herausragendes ehrenamtliches Engagement, welches auf dem Gebiet der Stadt Heinsberg erfolgt bzw. den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt und einen heimatlichen Bezug aufweist.
  • Das Projekt sollte bereits umgesetzt sein.

Der erste Preis ist mit 2.500 Euro dotiert, der zweite Preis mit 1.500 Euro und der dritte Preis mit 1.000 Euro.

Bewerbungen für den Heimatpreis sind unter Berücksichtigung der oben genannten Preiskriterien bis zum 30. September 2024 einzureichen. Das Bewerbungsformular ist unter Downloads abrufbar. Bewerbungen inkl. eventueller Anlagen sollen möglichst digital im PDF-Format per E-Mail an stadt@heinsberg.de eingereicht werden oder postalisch an

Stadt Heinsberg

Der Bürgermeister

Apfelstraße 60

52525 Heinsberg

gerichtet werden.

Eine Jury, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Schul- und Kulturausschusses, dem Leiter des Schul-, Kultur- und Sportamtes und jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Parteien, bewertet die eingereichten Vorschläge. Danach unterbreitet diese dem Rat der Stadt Heinsberg entsprechende Beschlussempfehlungen.

Fristen

Ende der Bewerbungsfrist: 30.09.2024

Zuständige Einrichtung

Schul-, Kultur- und Sportamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: schul-kultur-sportamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Houben:
Tel: 02452 14-4010