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Abfallbehälter
Jedes Grundstück (mit Ausnahme zugelassener Entsorgungsgemeinschaften gemäß § 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg) erhält:
- Einen Abfallbehälter für Restmüll in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l oder 1.100 l.
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Bioabfälle in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 80 l, 120 l oder 240 l.
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Altpapier in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 240 l, 770 l oder 1.100 l.
Informationen zur Gelben Tonne bzw. zum Gelben Sack finden Sie unter der Dienstleistung „Gelbe Tonne / Gelber Sack“.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Jeder / jede Grundstückseigentümer / -in ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 13 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Gefäßvolumens bei dem Restabfallgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restabfall-Gefäßvolumens pro Person und Woche. Abweichend kann auf Antrag ein geringeres Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 9 Litern pro Person/Woche zugelassen werden, wenn der/die Abfallbesitzer/-in/Abfallerzeuger/-in nachweist, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung weniger Abfälle anfallen (§ 11 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg).
Hinweise und Besonderheiten
Bei nicht geleerten oder verschwundenen Tonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, damit eine Nachleerung bzw. Neuaufstellung mit der beauftragten Entsorgungsfirma veranlasst werden kann.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abfallkalender der Stadt Heinsberg.
Verfahrensablauf
Die Neu-, Um- oder Abbestellung von Restmüll- Bio- und Altpapiertonnen ist direkt über die nebenstehende Online-Dienstleistung möglich.
Sofern ein Müllgefäß ausgetauscht werden soll, weil das bisherige Gefäß nicht mehr vorhanden ist, melden Sie sich bitte unter folgender Rufnummer: 02452/146030 (bei Altpapiertonnen) oder 02452/142020 (bei Restmüll- und Biotonnen). In diesen Fällen ist eine Online-Bearbeitung leider nicht möglich.
Alternativ ist die Neu-, Um- oder Abbestellung auch bei den nachstehenden Kontakten telefonisch möglich.
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von gebührenpflichtigen Restmüll- oder Biotonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanzen und Beteiligungen, Tel.: 02452 14-2020, Zimmer 303 (Rathaus).
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von Altpapiertonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Tel.: 02452 14-6031, Zimmer 601 (Rathaus).
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von Gelben Tonnen wenden Sie sich bitte an die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Tel.: 0800 8884373.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: abfall@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Jedes Grundstück (mit Ausnahme zugelassener Entsorgungsgemeinschaften gemäß § 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg) erhält:
- Einen Abfallbehälter für Restmüll in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l oder 1.100 l.
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Bioabfälle in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 80 l, 120 l oder 240 l.
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Altpapier in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 240 l, 770 l oder 1.100 l.
Informationen zur Gelben Tonne bzw. zum Gelben Sack finden Sie unter der Dienstleistung „Gelbe Tonne / Gelber Sack“.
Jeder / jede Grundstückseigentümer / -in ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 13 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Gefäßvolumens bei dem Restabfallgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restabfall-Gefäßvolumens pro Person und Woche. Abweichend kann auf Antrag ein geringeres Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 9 Litern pro Person/Woche zugelassen werden, wenn der/die Abfallbesitzer/-in/Abfallerzeuger/-in nachweist, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung weniger Abfälle anfallen (§ 11 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg).
Die Neu-, Um- oder Abbestellung von Restmüll- Bio- und Altpapiertonnen ist direkt über die nebenstehende Online-Dienstleistung möglich.
Sofern ein Müllgefäß ausgetauscht werden soll, weil das bisherige Gefäß nicht mehr vorhanden ist, melden Sie sich bitte unter folgender Rufnummer: 02452/146030 (bei Altpapiertonnen) oder 02452/142020 (bei Restmüll- und Biotonnen). In diesen Fällen ist eine Online-Bearbeitung leider nicht möglich.
Alternativ ist die Neu-, Um- oder Abbestellung auch bei den nachstehenden Kontakten telefonisch möglich.
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von gebührenpflichtigen Restmüll- oder Biotonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanzen und Beteiligungen, Tel.: 02452 14-2020, Zimmer 303 (Rathaus).
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von Altpapiertonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Tel.: 02452 14-6031, Zimmer 601 (Rathaus).
Für die Neu-, Um- oder Abbestellung von Gelben Tonnen wenden Sie sich bitte an die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Tel.: 0800 8884373.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abfallkalender der Stadt Heinsberg.
Bei nicht geleerten oder verschwundenen Tonnen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung, damit eine Nachleerung bzw. Neuaufstellung mit der beauftragten Entsorgungsfirma veranlasst werden kann.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7592/show