Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.

BIS: Suche und Detail

 Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Heinsberg

Anträge auf Schadensersatz werden durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.

Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).

Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.

Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind dem Rechts- und Ordnungsamt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.

Hinweise und Besonderheiten

Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Janina Dörper:
Tel: 02452 14-3014
Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Heinsberg

Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).

Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.

Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.

Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind dem Rechts- und Ordnungsamt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.

Schadensersatz, Schadenersatz, Haftpflicht, Haftpflichtanspruch, Schülergarderobe https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7598/show
Rechts- und Ordnungsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Janina

Dörper

420

02452 14-3014