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Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Heinsberg
Anträge auf Schadensersatz werden durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.
Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).
Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.
Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind dem Rechts- und Ordnungsamt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.
Hinweise und Besonderheiten
Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Anträge auf Schadensersatz werden durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.
Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).
Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.
Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind dem Rechts- und Ordnungsamt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.
Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7598/show