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Jugendhilfeplanung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung geht es um die Entwicklung von Strategien zur Lösung von komplexen Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehören eine quantitative und qualitative Bestands-, Bedarfs-, und Sozialraumanalyse. Ferner sollen konkrete Vorschläge erbracht werden zur Ausgestaltung und zur Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe. Mit dem Ziel der Sicherung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen und deren Familien.
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de