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 Einbürgerung

Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einen förmlichen Antrag stellen.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag zur Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltung übersandt.

Rechtsgrundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Voraussetzungen

Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

Unterlagen

Welche Unterlagen einem Einbürgerungsantrag beigefügt werden müssen, ist u. a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, etc. abhängig.

Kosten

Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu erfragen.

Hinweise und Besonderheiten

Die förmliche Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Heinsberg. Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag trifft die Kreisverwaltung Heinsberg.

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bordewin:
Tel: 02452 14-3011
Herr Wellens:
Tel: 02452 14-3012
Frau Paulzen:
Tel: 02452 14-3030
Frau Görtz:
Tel: 02452 14-3026