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Einbürgerung
Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einen förmlichen Antrag stellen.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag zur Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltung übersandt.
Rechtsgrundlagen
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Voraussetzungen
Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Unterlagen
Welche Unterlagen einem Einbürgerungsantrag beigefügt werden müssen, ist u. a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, etc. abhängig.
Kosten
Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu erfragen.
Hinweise und Besonderheiten
Die förmliche Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Heinsberg. Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag trifft die Kreisverwaltung Heinsberg.
Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einen förmlichen Antrag stellen.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag zur Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltung übersandt.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Welche Unterlagen einem Einbürgerungsantrag beigefügt werden müssen, ist u. a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, etc. abhängig.
Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Die förmliche Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Heinsberg. Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag trifft die Kreisverwaltung Heinsberg.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8349/show