Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.
BIS: Suche und Detail
Suche ...
Leichenpass
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr
Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung
25,00 € Verwaltungsgebühr
Totenbeförderung, Leiche, Tod, Sterben https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8843/showHerr
Frank
Bordewin
407
Herr
Max
Wellens
407