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Leichenpass
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung