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 Leichenpass

Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung

Kosten

25,00 € Verwaltungsgebühr

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Bordewin:
Tel: 02452 14-3011
Herr Max Wellens:
Tel: 02452 14-3012
Leichenpass

Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung

25,00 € Verwaltungsgebühr

Totenbeförderung, Leiche, Tod, Sterben https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8843/show
Rechts- und Ordnungsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Frank

Bordewin

407

02452 14-3011

Herr

Max

Wellens

407

02452 14-3012