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 Leichenpass

Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung

Kosten

25,00 € Verwaltungsgebühr

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jentgens:
Tel: 02452 14-3033
Frau Bendels:
Tel: 02452 14-3031
Frau Bischofs:
Tel: 02452 14-3032
Frau Voßenkaul:
Tel: 02452 14-3035
Frau Oellers:
Tel: 02452 14-3036
Frau Jansen:
Tel: 02452 14-3034