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Eheschließung (Anmeldung)
Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland.
Sie können die Ehe beim Standesamt Heinsberg nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Stadt Heinsberg wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird die im Bereich "Downloads" hinterlegte Vollmacht benötigt.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:
- einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
- einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Heinsberg),
- max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in Heinsberg,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Fristen
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
Kosten
- 40,00 Euro Anmeldung
- 66,00 Euro Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
- 70,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 120,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume und außerhalb der Öffnungszeiten
- 95,00 Euro Eheschließung im Haus Lennartz
- 27,00 Euro Eheschließung im Bootshaus am Lago Laprello
- 65,00 Euro Eheschließung in der Villa Glanzstoff
- 10,00 Euro Eheurkunde, 5,00 Euro jede weitere Urkunde
- 9,00 Euro Namensänderungsbescheinigung (nur bei Namensänderung)
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland.
Sie können die Ehe beim Standesamt Heinsberg nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Stadt Heinsberg wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird die im Bereich "Downloads" hinterlegte Vollmacht benötigt.
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:
- einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
- einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz Heinsberg),
- max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in Heinsberg,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8911/show