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Beurkundung von Neugeborenen
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Stadt Heinsberg geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Unterlagen
Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
- die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Fristen
Anzeige der Geburt binnen einer Woche ab Tag der Geburt.
Kosten
- 10,- Euro für die erste Urkunde
- 5,- Euro für jede weitere Urkunde
- 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.
Downloads
Zuständige Einrichtung
Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
- die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
- 10,- Euro für die erste Urkunde
- 5,- Euro für jede weitere Urkunde
- 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.
Frau
Kirsten
Bischofs
111
Herr
Wolfgang
Robertz
114
Frau
Anja
Voßenkaul
112
Frau
Carina
Bendels
113
Frau
Sara
Oellers
110
Frau
Sabine
Jansen
110