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 Sterbefälle

Beurkundung des Todes (Sterbefalles) von Personen, die in der Stadt Heinsberg verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).

Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist.

Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

  • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

Unterlagen

Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

  • Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),

 

Fristen

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
  • gebührenfreie Urkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Friedhofsangelegenheiten

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kirsten Bischofs:
Tel: 02452 14-3032
Frau Hannah Jentgens:
Tel: 02452 14-3033
Frau Carina Bendels:
Tel: 02452 14-3031
Frau Sara Oellers:
Tel: 02452 14-3036
Frau Sabine Jansen:
Tel: 02452 14-3034
Frau Anja Voßenkaul:
Tel: 02452 14-3035
Sterbefälle

Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist.

Ist die Person zu Hause verstorben, so ist

  • jede Person, die mit Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet. In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit der Beurkundung des Sterbefalles.

Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen:

  • Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe,
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung),
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben),

 

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
  • gebührenfreie Urkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Friedhofsangelegenheiten
Todesfall, Trauerfall, Tod, verstorben, Sterben https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8914/show
Standesamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Kirsten

Bischofs

111

02452 14-3032

Frau

Hannah

Jentgens

114

02452 14-3033

Frau

Carina

Bendels

113

02452 14-3031

Frau

Sara

Oellers

110

02452 14-3036

Frau

Sabine

Jansen

110

02452 14-3034

Frau

Anja

Voßenkaul

112

02452 14-3035