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 Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Einstellung bei einer Behörde) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.

Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (§ 30 - § 30c)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
  • Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Anforderungsschreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Kosten

Jedes Führungszeugnis kostet 13,00 €

Bearbeitungsdauer

  • etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Verfahrensablauf

Antragstellung 
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für das minderjährige Kind beantragen.

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen und, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, Ihre Vertretungsmacht belegen. Betroffene und gesetzliche Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt, Ehegatte) vertreten lassen.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie das Führungszeugnis auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (Belegart N) oder 
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
  • Führungszeugnisse nach "§ 30a Bundeszentralregistergesetz" für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuung (Belegart (NE, NG, OE, PE)

Für das Führungszeugnis (erweitert) nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt.

Weitere Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie hier

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Pelzer:
Tel: 02452 14-3041