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 Kinderreisepass

Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.

Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.

Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

 

Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann mehrmals (sofern noch Platz vorhanden) verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich - auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen - das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Das Kind ist in Heinsberg mit einer Wohnung angemeldet
  • die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Heinsberg mit Hauptwohnung gemeldete Kinder

Unterlagen

  • Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
  • bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten

Kosten

Die Verwaltungsgebühr

  • für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
  • für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
  • für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro

Hinweise und Besonderheiten

  • Kinderreisepässe sind 1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung;
  • die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist
  • sie können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung
  • ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Beantragung
    Die Antragstellung erfolgt durch den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder sonstiger gesetzlicher Vertreter, z .B. der Vormund).
    Die Anwesenheit des Kindes ist immer zwingend erforderlich.
    Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Vollmacht  der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls wird ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes benötigt.
    Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros wird empfohlen.
  • Abholung
    Der Kinderreisepass wird direkt vor Ort gefertigt und kann nur vom gesetzlichen Vertreter in Empfang genommen werden

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heike Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Anne Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Nadja Rießen:
Tel: 02452 14-3046
Frau Kathrin Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Thorsten Pelzer:
Tel: 02452 14-3041
Kinderreisepass

Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.

Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

 

Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann mehrmals (sofern noch Platz vorhanden) verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.

  • Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
  • bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten

Die Verwaltungsgebühr

  • für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
  • für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
  • für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass verlängern https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9035/show
Einwohnermeldeamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Heike

Reetz

101

02452 14-3042

Frau

Anne

Backes

101

02452 14-3044

Frau

Nadja

Rießen

101

02452 14-3046

Frau

Kathrin

Beckers

101

02452 14-3043

Herr

Thorsten

Pelzer

101

02452 14-3041