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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorliegen (Erstuntersuchung).

Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Einwohnermeldeamt.

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger

  • ist in Heinsberg mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt sofort im Rahmen der Vorsprache

Hinweise und Besonderheiten

Zu dem Berechtigungsschein erhält der/die Jugendliche einen Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung

Verfahrensablauf

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heike Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Anne Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Nadja Rießen:
Tel: 02452 14-3046
Frau Kathrin Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Thorsten Pelzer:
Tel: 02452 14-3041
Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorliegen (Erstuntersuchung).

Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Einwohnermeldeamt.

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung
Untersuchungsschein, Ausbildung Jugendliche, Untersuchungsschein https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9039/show
Einwohnermeldeamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Heike

Reetz

101

02452 14-3042

Frau

Anne

Backes

101

02452 14-3044

Frau

Nadja

Rießen

101

02452 14-3046

Frau

Kathrin

Beckers

101

02452 14-3043

Herr

Thorsten

Pelzer

101

02452 14-3041