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Verlust Personalausweis oder Reisepass
Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden.
Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail.
Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.
Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.
Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Hinweise
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Unterlagen
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- Ihren Führerschein
- Ihr Familienstammbuch
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Heinsberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.
Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.
Hinweise und Besonderheiten
Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig
zum Inhaber zurückgelangt
Verfahrensablauf
Die Verlusterklärung oder Wiederauffindungsanzeige wird im Einwohnermeldeamt/Passbehörde schriftlich aufgenommen.
Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden.
Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail.
Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.
Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.
Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.
Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.
Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.
Hinweise
Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.
Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.
- ein anderes amtliches Lichtbilddokument
- Ihren Führerschein
- Ihr Familienstammbuch
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Heinsberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.
Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.
Die Verlusterklärung oder Wiederauffindungsanzeige wird im Einwohnermeldeamt/Passbehörde schriftlich aufgenommen.
Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig
zum Inhaber zurückgelangt