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 Spielmobil

Verleih des städtischen Spielmobils

Bei dem städtischen Spielmobil handelt es sich um einen PKW-Anhänger, welcher mit zahlreichen Spielgeräten für verschiedene Altersgruppen ausgestattet ist. Das Spielmobil ist somit die ideale Ergänzung für jedes gelungene Fest.

Wer kann das Spielmobil entleihen?

Alle in der Stadt ansässigen Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und sonstigen Organisationen, Vereine und Vereinigungen, soweit nicht gewerbsmäßiger Art, die Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen durchführen, können das Spielmobil entleihen.

Die Betreuung und Aufsicht der Spielgeräte muss vom Entleiher sichergestellt sein.

Wie lange kann das Spielmobil entliehen werden?

Das Spielmobil kann für einzelne Tage, an Wochenenden (freitags bis sonntags) oder bei Ferienspielen jeweils montags bis freitags entliehen werden.

Was muss beim Transport des Spielmobils beachtet werden?

Das für den Transport des Spielmobils benötigte ziehende Fahrzeug ist vom Entleiher zu stellen. Für die Abholung des Spielmobils ist ein Fahrzeug, das mit Anhängerkupplung (7-poliger DIN-Stecker) ausgestattet ist und für mindestens 2.000 kg Anhängerlast (gebremst) zugelassen ist sowie eine Person, die den Anhänger ankuppeln kann und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, erforderlich.

Das Spielmobil muss in Heinsberg-Lieck abgeholt und auch dorthin zurückgebracht werden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg in der derzeit gültigen Fassung.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (auch als Online-Antrag möglich)
  • Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis bei Abholung

Kosten

Für die Inanspruchnahme des Spielmobils ist eine Kaution in Höhe von 130,00 € zu hinterlegen.

Für die Benutzung des Spielmobils ist darüber hinaus folgende Gebühr je nach Nutzungsdauer zu entrichten:

für einen Tag                                                      13,00 €

für ein Wochenende (freitags bis sonntags)       20,00 €

für eine Woche (montags bis freitags)                40,00 €

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  • - Kostenpflichtig

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Spielmobil

Bei dem städtischen Spielmobil handelt es sich um einen PKW-Anhänger, welcher mit zahlreichen Spielgeräten für verschiedene Altersgruppen ausgestattet ist. Das Spielmobil ist somit die ideale Ergänzung für jedes gelungene Fest.

Wer kann das Spielmobil entleihen?

Alle in der Stadt ansässigen Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und sonstigen Organisationen, Vereine und Vereinigungen, soweit nicht gewerbsmäßiger Art, die Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen durchführen, können das Spielmobil entleihen.

Die Betreuung und Aufsicht der Spielgeräte muss vom Entleiher sichergestellt sein.

Wie lange kann das Spielmobil entliehen werden?

Das Spielmobil kann für einzelne Tage, an Wochenenden (freitags bis sonntags) oder bei Ferienspielen jeweils montags bis freitags entliehen werden.

Was muss beim Transport des Spielmobils beachtet werden?

Das für den Transport des Spielmobils benötigte ziehende Fahrzeug ist vom Entleiher zu stellen. Für die Abholung des Spielmobils ist ein Fahrzeug, das mit Anhängerkupplung (7-poliger DIN-Stecker) ausgestattet ist und für mindestens 2.000 kg Anhängerlast (gebremst) zugelassen ist sowie eine Person, die den Anhänger ankuppeln kann und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, erforderlich.

Das Spielmobil muss in Heinsberg-Lieck abgeholt und auch dorthin zurückgebracht werden.

  • schriftlicher Antrag (auch als Online-Antrag möglich)
  • Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis bei Abholung

Für die Inanspruchnahme des Spielmobils ist eine Kaution in Höhe von 130,00 € zu hinterlegen.

Für die Benutzung des Spielmobils ist darüber hinaus folgende Gebühr je nach Nutzungsdauer zu entrichten:

für einen Tag                                                      13,00 €

für ein Wochenende (freitags bis sonntags)       20,00 €

für eine Woche (montags bis freitags)                40,00 €

Verleih Spielmobil, Spielgeräte https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/92361/show
Jugendamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Fabian

Scheuvens

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 8

02452 14-5162
Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Fabian

Scheuvens

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 8

02452 14-5162