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 Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Gebäude mit Wohnungen oder Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um die Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht vornehmen zu lassen.

Unterlagen

  • Online-Antrag (siehe Online-Dienstleistung) mit vollständiger Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur und Flurstück/en)
  • Bauzeichnungen (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile in den Grundrissen (Ordnungsnummern je Sondereigentum in „arabischen Ziffern“, eingetragen in einem Kreis)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch) 
  • Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)

 

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Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Wilms:
Tel: 02452 14-6310
Frau Puchleitner:
Tel: 02452 14-6312
Frau Debiel:
Tel: 02452 14-6314
Herr Lindgens:
Tel: 02452 14-6319