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 Baulastenverzeichnis

Verstößt ein geplantes Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächenverstoß), so kann dieser Rechtsverstoß unter Umständen mittels Baulastübernahme geheilt werden. In diesen Fällen übernimmt der Nachbar den fehlenden Grenzabstand, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Baulast unterzeichnet.

Um die Verpflichtung dauerhaft zu sichern ist es erforderlich diese Baulast in das sogenannte Baulastenverzeichnis der Stadt Heinsberg einzutragen. Als Eigentümer/in können Sie für Ihr Grundstück abfragen, ob eine solche Baulast auf Ihrem Grundstück besteht.

Unterlagen

Eintragung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Löschung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhamg mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Eigentümernachweis (Grundbuchauszug oder ggfls. Vollmacht vom Eigentümer)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

Eintragung und Löschung von Baulasten (Online-Dienstleistung):

  • Herr Jürgen Wilms, Amtsleiter

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Online-Dienstleistung):

  • Frau Michelle Borg
  • Herr Armin Zweipfennig
  • Frau Inge Seekircher

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Michelle Borg:
Tel: 02452 14-6313
Frau Inge Seekircher:
Tel: 02452 14-6317
Baulastenverzeichnis

Verstößt ein geplantes Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächenverstoß), so kann dieser Rechtsverstoß unter Umständen mittels Baulastübernahme geheilt werden. In diesen Fällen übernimmt der Nachbar den fehlenden Grenzabstand, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Baulast unterzeichnet.

Um die Verpflichtung dauerhaft zu sichern ist es erforderlich diese Baulast in das sogenannte Baulastenverzeichnis der Stadt Heinsberg einzutragen. Als Eigentümer/in können Sie für Ihr Grundstück abfragen, ob eine solche Baulast auf Ihrem Grundstück besteht.

Eintragung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Löschung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhamg mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Eigentümernachweis (Grundbuchauszug oder ggfls. Vollmacht vom Eigentümer)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.
Baulasten https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9293/show
Bauaufsichtsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Amtsleiter

Jürgen

Wilms

513

02452 14-6310

Frau

Michelle

Borg

514

02452 14-6313

Frau

Inge

Seekircher

514

02452 14-6317