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 Bauvoranfrage/ Vorbescheid

Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.

Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.

Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
  • Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. 

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
  • Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch) 

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Wilms:
Tel: 02452 14-6310
Frau Puchleitner:
Tel: 02452 14-6312
Frau Debiel:
Tel: 02452 14-6314
Herr Lindgens:
Tel: 02452 14-6319