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Bauvoranfrage/ Vorbescheid
Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.
Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.
Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.
Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
- Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de