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Bauvoranfrage/ Vorbescheid
Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.
Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.
Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.
Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
- Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Jürgen Wilms (Amtsleiter)
- Frau Verena Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Alena Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Niklas Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.
Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.
Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.
- Antragsformular
- Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
- Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Herr
Amtsleiter
Jürgen
Wilms
513
Frau
Alena
Puchleitner
512
Frau
Verena
Debiel
519
Herr
Niklas
Lindgens
518