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Bauzustandsbesichtigung/ Bauüberwachung
Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen (Bauüberwachung).
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Jürgen Wilms (Amtsleiter)
- Frau Verena Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Alena Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Niklas Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen (Bauüberwachung).
Abnahme, Rohbau, Fertigstellung, Schlussabnahme https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9296/showHerr
Amtsleiter
Jürgen
Wilms
513
Frau
Alena
Puchleitner
512
Frau
Verena
Debiel
519
Herr
Niklas
Lindgens
518