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BIS: Suche und Detail

 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten

Das Bauaufsichtsamt hat

in Zeitabständen von höchstens drei Jahren

  • Verkaufsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung und
  • Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung

und

in Zeitabständen von höchstens sechs Jahren

  • Krankenhäuser,
  • Beherbergungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung mit mehr als 60 Betten,
  • Hochhäuser mit mehr als 60 m Höhe,
  • Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung,
  • allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen,
  • Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1.600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude und
  • Kindergärten und Horte mit mehr als 4 Gruppen

zu prüfen.

 

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Wilms:
Tel: 02452 14-6310
Frau Puchleitner:
Tel: 02452 14-6312
Frau Debiel:
Tel: 02452 14-6314