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 Eigentümerwechsel (Stadtwerke Heinsberg GmbH)

Ein Eigentümerwechsel kann im Wege einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Eigentum. (z.B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen.

Eigentumswechsel aus o.g. Gründen. Schlussabrechnung für den Veräußerer und Aufnahme des neuen Eigentümers nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV). Die Abrechnung / Aufnahme erfolgt nach Angabe von Zählernummer und Zählerstand unter Berücksichtigung des angegebenen Datums zur Schlussabrechnung.

Zur Berechnung der quartalsmäßigen Abschläge für den neuen Eigentümer werden  die Angaben ab wann und mit wieviel Personen das Objekt bewohnt wird zu Grunde gelegt.

Eine Abrechnung kann nur durchgeführt werden, wenn die Unterschriften des Veräußerers und des neuen Eigentümers vorhanden sind, da ansonsten davon auszugehen ist, dass eine der beiden Parteien mit der Abrechnung nicht einverstanden ist.

Das Formular wird an die Stadt Heinsberg zwecks Abrechnung der Grundbesitzabgaben weitergeleitet.

Fristen

Findet ein Eigentümerwechsel statt, muss das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen vom Verkäufer schriftlich gekündigt werden. Dazu dient das Formular Mitteilung über Eigentümerwechsel. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, haftet der bisherige Kunde für die Kosten des Wasserverbrauches und des Grundpreises bis zur ordentlichen Kündigung.

Zuständige Einrichtung

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Guido Aretz:
Tel: 02452 14-8111
Herr Yannik Peters:
Tel: 02452 14-8112
Eigentümerwechsel (Stadtwerke Heinsberg GmbH)

Eigentumswechsel aus o.g. Gründen. Schlussabrechnung für den Veräußerer und Aufnahme des neuen Eigentümers nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV). Die Abrechnung / Aufnahme erfolgt nach Angabe von Zählernummer und Zählerstand unter Berücksichtigung des angegebenen Datums zur Schlussabrechnung.

Zur Berechnung der quartalsmäßigen Abschläge für den neuen Eigentümer werden  die Angaben ab wann und mit wieviel Personen das Objekt bewohnt wird zu Grunde gelegt.

Eine Abrechnung kann nur durchgeführt werden, wenn die Unterschriften des Veräußerers und des neuen Eigentümers vorhanden sind, da ansonsten davon auszugehen ist, dass eine der beiden Parteien mit der Abrechnung nicht einverstanden ist.

Das Formular wird an die Stadt Heinsberg zwecks Abrechnung der Grundbesitzabgaben weitergeleitet.

Hausübernahme, Objektwechsel, Wechsel des Eigentümers, Übergang an einen anderen Eigentümer https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9382/show
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a 52525 Heinsberg
Telefon 02452 14-8110

Herr

Guido

Aretz

02452 14-8111

Herr

Yannik

Peters

02452 14-8112