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 Straßensperrungen

Mit Arbeitsstellen und dem Aufstellen diverser Baustelleneinrichtungen oder Baumaterialien, welche sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden, darf erst begonnen werden, wenn dies durch das Ordnungsamt genehmigt wurde und die geforderten Sicherungsmaßnahmen erfüllt sind.
Ebenfalls ist für die Durchführung eines Straßenfestes eine Genehmigung zur Sperrung der Straße erforderlich.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken nur zu, wenn von der zuständigen Behörde eine Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle eingeholt und durchgeführt wurde.

Die verkehrsrechtliche Anordnung legt fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. Hier werden auch ggf. Umleitungen oder der Betrieb einer Ampelanlage geregelt.

Das Einrichten eines vorübergehenden Haltverbotes zur Reservierung öffentlichen Parkraums (z.B. für Umzugswagen) bedarf ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Nach Erhalt der Genehmigung sind die Haltverbotschilder mindestens 48 Stunden vorher, mit dem Hinweis auf deren Gültigkeit aufzustellen. Die Schilder sind durch den Antragsteller selbst zu beschaffen und aufzustellen.

Ebenfalls ist für das Aufstellen von Containern, Baugerüsten oder eines Baukranes, eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig, sobald diese auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 45,46 StVO

Unterlagen

ausgefüllter Antragsvordruck oder detaillierter formloser Antrag

Fristen

Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.

Kosten

Für die Genehmigung einer Straßensperrung oder Haltverbotszone fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Da Container-, Baukran- oder Baugerüstaufstellungen eine Sondernutzung von öffentlichen Flächen darstellt, sind hier ebenfalls Gebühren der Sondernutzungssatzung der Stadt Heinsberg zu zahlen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich in digitaler oder postalischer Form zu stellen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller darauf zugeschickt.

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bronckhorst:
Tel: 02452 14-3018
Herr Schmitz:
Tel: 02452 14-3019
Frau Houben:
Tel: 02452 14-3017