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 Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Heinsberg verlegt wird.

Rechtsgrundlagen

  • 14 GewO

Voraussetzungen

Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.

Fristen

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abmelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeabmeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Kosten

Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Gewerbeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: gewerbeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ruth Görtz:
Tel: 02452 14-3017
Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Heinsberg verlegt wird.

  • Ausweisdokument
  • Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.

Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Aufgabe Gewerbe, Abmeldung Gewerbe, Kündigung Gewerbe, Kündigung Betrieb https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9387/show
Gewerbeamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Ruth

Görtz

404

02452 14-3017

Frau

Katharina

Houtbeckers

404

02452 14-3016