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 Gewerbean-, Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung (Zweitschrift)

Sie benötigen eine erneute Ausfertigung Ihrer Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung.

Die Zweitschrift kann vom Gewerbetreibenden oder bei juristischen Personen vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- u. Ordnungsamt – Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Ausweisdokument

Kosten

  • Die Zweitschrift einer Gewerbeanmeldung sowie einer Gewerbeummeldung kostet 15,00 €.
  • Die Zweitschrift einer Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Gewerbeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: gewerbeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Houtbeckers:
Tel: 02452 14-3016