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Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes
Die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Heinsberg dar.
Das Aufstellen von Kfz-Anhängern und Anbringen von Plakaten, welche zu Werbezwecken dienen, ist genehmigungspflichtig. Auch das Aufstellen von Imbiss- und Getränkeständen, Info- und Werbeständen und sonstiger Zelte und Verkaufsstände bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ordnungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen Verwaltungsgebühren sowie Gebühren gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Heinsberg an.
Verfahrensablauf
Der ausgefüllte Antragsvordruck, oder ein detaillierter formloser Antrag sind schriftlich, in digitaler oder postalischer Form, mindestens zwei Wochen vor der jeweilig geplanten Sondernutzung einzureichen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller daraufhin zugeschickt.
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Zuständige Einrichtung
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de