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 Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Heinsberg dar.

Das Aufstellen von Kfz-Anhängern und Anbringen von Plakaten, welche zu Werbezwecken dienen, ist genehmigungspflichtig. Auch das Aufstellen von Imbiss- und Getränkeständen, Info- und Werbeständen und sonstiger Zelte und Verkaufsstände bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ordnungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen Verwaltungsgebühren sowie Gebühren gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Heinsberg an.

Verfahrensablauf

Der ausgefüllte Antragsvordruck, oder ein detaillierter formloser Antrag sind schriftlich, in digitaler oder postalischer Form, mindestens zwei Wochen vor der jeweilig geplanten Sondernutzung einzureichen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller daraufhin zugeschickt.

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Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bronckhorst:
Tel: 02452 14-3018
Herr Schmitz:
Tel: 02452 14-3019
Frau Houben:
Tel: 02452 14-3017