Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.

BIS: Suche und Detail

 Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen

Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Grabmalantrag 2-fach
  • Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt - Friedhofswesen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: friedhofsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lisa Schmitz:
Tel: 02452 14-6615
Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen

Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.

  • Grabmalantrag 2-fach
  • Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach

Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

Grabmale, Grabeinfassungen, Friedhof, Friedhöfe https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9952/show
Tiefbauamt - Friedhofswesen
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Lisa

Schmitz

614

02452 14-6615