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 Genehmigung von Grabmalen u. Grabeinfassungen

Gemäß §§ 17 bis 21 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Heinsberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Heinsberg der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Hierbei zu beachten, dass nur der Nutzungsberechtigte der Grabstätte antragsberechtigt ist.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Grabmalantrag 2-fach
  • Zeichnung der Grabmalanlage 2-fach

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der derzeit geltenden Friedhofs- und Gebührensatzung.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt - Friedhofswesen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: friedhofsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schmitz:
Tel: 02452 14-6615