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Entfernung eines Wasserhausanschlusses

Stadtwerke Heinsberg GmbH

Kurzbeschreibung

Gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) und den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II) ist bei ständiger Stilllegung die Messeinrichtung zu entfernen und die Trinkwasserhausanschlussleitung von dem Trinkwasserversorgungsnetz zu trennen.

Beschreibung

Der Vordruck eröffnet die Möglichkeit, die vollständige und dauerhafte Entfernung eines Wasserhausanschlusses zu beauftragen.

Beachten Sie bitte, dass die Beauftragung nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann.

Vollständig ausgefüllter Antrag.

Nach Möglichkeit senden Sie bitte alle Unterlagen im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten schriftlich an die u. a. Adresse .

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg

Baustelle/Anschlussort/Objektlage im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heinsberg GmbH. Technische Machbarkeit, Prüfung durch Stadtwerke Heinsberg GmbH.

  1. Auftrag einreichen
  2. Rückmeldung/Kontaktaufnahme ggf. Angebot
  3. Ortstermin und Ausführung der beantragten Leistung

Die Kosten der Wasserhausanschlussbeseitigung (Erdarbeiten & Demontagekosten) sind den Stadtwerken Heinsberg nach erfolgtem Aufwand zu erstatten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen