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Inbetriebsetzung einer Trinkwasser-Kundenanlage
Stadtwerke Heinsberg GmbHKurzbeschreibung
Der Inbetriebsetzungsantrag ist Voraussetzung für eine betriebsbereite Fertigstellung des Hausanschlusses. Es ist zeitnah zur Fertigstellung der Trinkwasserinstallation im Haus/Gebäude zu beantragen.
Beschreibung
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem Vertrags-Installationsunternehmen ausfüllen und umgehend an die Stadtwerke Heinsberg GmbH zurücksenden.
- Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II)
- TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk
Vollständig ausgefüllter und vom Installateur abgestempelter und unterschriebener Antrag.
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte den Antrag im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.
Wir verlegen Wasserhausanschlüsse immer nach den vorgeschriebenen Normen und technischen Regelwerken.
Die Trinkwasser-Kundenanlage wird/wurde nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk, hergestellt. Die Anlage wird/wurde an den Hausanschluss angeschlossen und in Betrieb gesetzt.
- Auftrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme
- Abnahme und Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage
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Zuständige Einrichtungen
- Stadtwerke Heinsberg GmbH
-
- Borsigstraße 16 a
- 52525 Heinsberg
-
- Telefon:
02452 14-8110 - E-Mail:
stadtwerke@heinsberg.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-8115
-
-
Telefon: 02452 14-8114
Der Inbetriebsetzungsantrag ist Voraussetzung für eine betriebsbereite Fertigstellung des Hausanschlusses. Es ist zeitnah zur Fertigstellung der Trinkwasserinstallation im Haus/Gebäude zu beantragen.
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem Vertrags-Installationsunternehmen ausfüllen und umgehend an die Stadtwerke Heinsberg GmbH zurücksenden.
- Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBWasserV)
- Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur AVBWasserV (Anlage I & II)
- TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk
Vollständig ausgefüllter und vom Installateur abgestempelter und unterschriebener Antrag.
Die Trinkwasser-Kundenanlage wird/wurde nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere TRWI-DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk, hergestellt. Die Anlage wird/wurde an den Hausanschluss angeschlossen und in Betrieb gesetzt.
- Auftrag einreichen
- Rückmeldung/Kontaktaufnahme
- Abnahme und Inbetriebsetzung der Trinkwasseranlage
Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte den Antrag im PDF-Format an stadtwerke@heinsberg.de, ansonsten an die u. a. Adresse.
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
Die örtlichen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei den Stadtwerken Heinsberg zur Verfügung.
Wir verlegen Wasserhausanschlüsse immer nach den vorgeschriebenen Normen und technischen Regelwerken.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10281/showWir sind als Eigengesellschaft der Stadt Heinsberg für die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung und die Wasserversorgung im Stadtgebiet Heinsberg, den Bäder- und Blockheizkraftwerksbetrieb sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zuständig. Hierzu werden ca. 290 km Wasserversorgungsleitungen verschiedener Dimensionen sowie ca. 14.500 Hausanschlüsse, ein Hallenbad sowie 3 Blockheizkraftwerke betrieben.
Organe der Stadtwerke Heinsberg
- Die Gesellschafterversammlung
- Der Aufsichtsrat
Vorsitzender: Bürgermeister Kai Louis
- Geschäftsführer:
Jens Holthausen B.A.