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Standrohrausleihung
Stadtwerke Heinsberg GmbHBeschreibung
Es besteht die Möglichkeit, für besondere Zwecke bei Anerkennung des Bedarfs bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten zu entleihen.
Nachweis über die Zahlung einer Sicherheitskaution
Das Standrohr ist zur Überprüfung und Ablesung des Zählers bis zum 15.12. jeden Jahres bei den Stadtwerken vorzuführen. Zählerstillstand oder Beschädigungen sind den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Entleihers.
Ebenfalls ist der Verlust des Standrohres den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen. Das verlorengegangene Standrohr wird dem Entleiher in Rechnung gestellt.
Wird das Standrohr zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken verwendet, so darf die Bewässerung/Beregnung nur in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:30 Uhr erfolgen.
Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH durch Einziehen des Standrohres unterbunden werden.
Voraussetzung für die Ausleihung eines Standrohres ist die Hinterlegung einer Sicherheitssumme /Kaution über 400,00 €. Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks oder per Vorabüberweisung erfolgen.
- Hinterlegung eines Sicherheitsbetrages über 400,00 € (Scheck, Überweisung, EC-Zahlung Stadtkasse)
- Abholung des Standrohres (mit Nachweis über die Zahlung der Sicherheitskaution) am Betriebsgebäude der Stadtwerke Heinsberg GmbH, Borsigstr. 16 a, Heinsberg
- Grundgebühr: 25,00 €
- Standrohrmiete: 30,00 € je angefangenen Kalendermonat
- Verbrauchsgebühr: 1,28 € pro cbm Wasser
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
Zuständige Einrichtungen
- Stadtwerke Heinsberg GmbH
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- Borsigstraße 16 a
- 52525 Heinsberg
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- Telefon:
02452 14-8110 - E-Mail:
stadtwerke@heinsberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-8115
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Telefon: 02452 14-8114