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Entsorgungsgemeinschaft

Onlinedienstleistung

Kurzbeschreibung

Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters

Beschreibung

Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.

Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.

Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen