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Entsorgungsgemeinschaft
OnlinedienstleistungKurzbeschreibung
Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters
Beschreibung
Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.
Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.
Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
abfall@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
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Telefon: 02452 14-6031
-
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Telefon: 02452 14-6032
Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters
Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.
Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.
Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10286/show