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Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt
OnlinedienstleistungKurzbeschreibung
Antrag auf Gestattung der Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt.
Beschreibung
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.
Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.
Für die Genehmigung fällt eine Gebühr in Höhe von 44,00 € an
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtgrün und Baubetrieb
-
- Borsigstraße 16 b
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
bauhof@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-6715
-
-
Telefon: 02452 14-6710
Antrag auf Gestattung der Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt.
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.
Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/118400/show